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Vorsorge2

Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung!

Ehrlich betrachtet ist es nicht sicher, dass wir im Alter noch mit klarem Verstand all unsere Angelegenheit selber regeln können. Krankheit, Unfall oder das Älterwerden können den Verstand trüben, so dass man nicht mehr in der Lage ist, für sich zu handeln. Sie können jemanden bestimmen, der für Sie handeln soll

Diese Problematik ist Thema des Vortrags, folgende Begrifflichkeiten werden erläutert:

  • rechtliche Betreuung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Leitung:

Hartmut Richter

Ort:

Schule am Roten Berg, Schulstraße 16, Raum B.2.3

Termin:

Mittwoch, 8. Februar 2012, 18:00 - 21:15 Uhr

Entgelt:

€ 12,00  zzgl. Materialkosten (€ 3,50)  auf Wunsch; keine Ermäßigung