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Nur eine schriftliche Anmeldung ist verbindlich und die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Kursgebühr. Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Veranstaltung nicht oder nur unregelmäßig besucht oder der Kurs vorzeitig abgebrochen wird
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